!!! Hinweis aus aktuellem Anlass !!!

  • Für Gutachten sind die vollständigen Unterlagen per Mail an das Sekretariat einzureichen (in einem einzigen PDF-File!).
  • Gutachten werden bis auf Weiteres grundsätzlich digital ausgestellt und direkt an die Ziel-Institution per Mail versendet.
  • Studierende bringen vor einer Anfrage hierfür bitte die entsprechende Kontaktdaten bei der Ziel-Institution in Erfahrung.

Akademische Gutachten

Auf Antrag besteht die Möglichkeit ein akademisches Gutachten für Stipendien, Stiftungen oder Auslandsaufenthalte zu erhalten.

Grundsätzlich wird zwischen 2 Fällen unterschieden:

1. Gutachten für Bachelorstudierende

Bachelorstudierende erhalten ein standardisiertes Gutachten. Dieses Gutachten wird in Englisch erstellt und beinhaltet Ihre Studienleistungen am Lehrstuhl, die Relationen Ihrer Prüfungsergebnisse zur Gesamtnotenverteilung (Perzentil), eine kurze Stellungnahme zu Ihren außeruniversitären Aktivitäten und eine Gesamteinschätzung von Herrn Prof. Ruckes. Ein persönliches Gespräch mit Prof. Ruckes oder einem Mitarbeiter des Instituts findet nur in Einzelfällen statt.

Voraussetzung für ein standardisiertes Gutachten ist:

 

  • Sie haben mindestens zwei Studienleistungen im Verantwortungsbereich des Lehrstuhls (Kernprogramm BWL, Financial Management oder Seminar Unternehmensfinanzierung) erfolgreich bestanden. Mindestens eine dieser Studienleistungen wurde mit 1,7 oder besser bewertet.

 

 

Termine und Fristen:

Die Beantragung eines standardisierten Gutachtens ist in der Vorlesungszeit (d.h. Oktober bis Februar und April bis Juli) jeweils bis zum 15. eines Monates möglich. Ab dem 1. Dienstag des Folgemonates liegt Ihr Gutachten im Sekretariat des Lehrstuhls während der üblichen Sprechzeiten zur Abholung bereit.

Bitte sehen Sie von Anfragen außerhalb dieser Fristen ab. Sie erhalten das Gutachten in einem verschlossenen, versiegelten Umschlag.

Benötigte Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens:

 

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Aktueller Notenauszug 
  • Kurzes Anschreiben an Herrn Prof. Ruckes mit Angaben zu Ihrer Motivation
 

 

Bitte senden Sie Ihren Antrag per Post an den Lehrstuhl oder werfen Sie ihn in den Briefkasten des Lehrstuhls ein (Geb. 09.21, EG). Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.

2. Gutachten für Masterstudierende

Masterstudierende haben die Möglichkeit ein standardisiertes oder personalisiertes Gutachten zu erhalten.

Voraussetzung für ein Gutachten ist:

 

  • Sie haben mindestens eine Studienleistungen im Hauptstudium / Vertiefungsprogramm des Lehrstuhls mit mindestens 1,7 bestanden

 

i) Standardisiertes Gutachten für Masterstudierende

Die Beantragung eines standardisierten Gutachtens folgt dem o.g. Prozess für Bachelorstudierende. Bitte legen Sie Ihren Unterlagen auch einen ausführlichen Notenauszug aus Ihrem Bachelorstudium und das Bachelorzeugnis bei!

 

ii) Personalisiertes Gutachten für Master- Studierende

Für ein personalisiertes Gutachten (in englischer Sprache) findet in der Regel ein persönliches Gespräch mit Prof. Ruckes oder einem Mitarbeiter des Instituts statt.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per Post an den Lehrstuhl oder werfen Sie Ihren Antrag in den Briefkasten des Lehrstuhls (Geb. 20.13, EG) ein. Die Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit Herrn Ruckes oder einem Mitarbeiter erfolgt über das Sekretariat. Sie erhalten das Gutachten in einem verschlossenen, versiegelten Umschlag. 

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines personalisierten Gutachtens mindestens 8-10 Wochen ab Beantragungszeitpunkt dauert. In der Regel empfiehlt sich ein personalisiertes Gutachten nur für den Fall, dass Sie sich für ein postgraduales Programm (z.B. PhD-Programm) bewerben. In der Regel ist ein standardisiertes Gutachten ausreichend.

 

Benötigte Unterlagen zur Erstellung eines personalisierten Gutachtens:

 

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf (max. 2 Seiten)
  • Aktueller Notenauszug (Master), Notenauszug (Bachelor), Bachelorzeugnis
  • Anschreiben an Herrn Prof. Ruckes mit Angaben zu Ihrer Motivation
  • Ausführliche Informationen zum Adressaten (Stipendiengeber, Hochschule, Förderprogramm etc.)

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.