Anerkennung von Studienleistungen aus dem Inland

Zur Anerkennung von Prüfungs- oder Studienleistungen aus einem vorangegangenen Studiengang oder zur Einstufung in ein höheres Fachsemester muss ein entsprechender Antrag bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften gestellt werden. Studenten, die in keinem KIT-WiWi-Studiengang immatrikuliert sind, senden den entsprechenden Antrag bítte vollständig ausgefüllt an das Sekretariat des Lehrstuhls für Finanzwirtschaft und Banken per Email.

Denken Sie daran Ihrem Antrag die nötigen Nachweise zur Feststellung der Äquivalenz sowie einen entsprechenden Notenauszug beizufügen.

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Für die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden sollen, reichen Sie bitte entsprechend der nachfolgenden Zusammenstellung die aufgeführten Unterlagen bei uns ein. Alle Unterlagen senden Sie bitte an das Sekretariat des Lehrstuhls per Email.

1. Vor dem Auslandsaufenthalt
  • Ausführliche Kursbeschreibung aus dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Hochschule in deutscher oder englischer Sprache, inkl. Vorlesungsinhalten / Syllabus, Literatur, Dozent (optional)

  • Nachweis über: Anzahl und Dauer der Vorlesungseinheiten (SWS und Credits), Anzahl der Vorlesungen pro Semester, zeitliche Gliederung in Vorlesungs- und Übungsstunden

  • Einordnung des Kursniveaus (z.B. 3rd year Bachelor-, Master-, PhD-Kurs)

  • Ausgefüllte Vorabzusage zur Anerkennung/Anerkennungsvereinbarung (siehe "Notwendige Dokumente")

2. Nach dem Auslandsaufenthalt
  • Antrag zur Anerkennung einer Prüfungs- und Studienleistung für die Studiengänge Informationswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre (siehe "Notwendige Dokumente")

  • Anerkennungsvereinbarung (Vorabzusage)

  • Zeugniskopie

  • Ranking oder Perzentil

Allgemeine Hinweise

  • Auslandsanerkennungsanträge im Master-/Diplomprogramm adressieren Sie bitte an Prof. Ruckes.

  • Für Anerkennungen im Bachelor-Bereich wenden Sie sich bitte an Prof. Ruckes.

  • Nach erfolgreicher Abgabe der vollständigen Unterlagen werden wir Ihren Antrag i.d.R. innerhalb von 4 Wochen bearbeiten und setzen uns mit Ihnen per Mail in Verbindung.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihre Antrags nur bei Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgen kann.

  • Beachten Sie desweiteren, dass nur Auslandsleistungen anerkannt werden, die vor dem Auslandsaufenthalt im Rahmen der Prüfungsplanvereinbarung festgelegt worden sind. Ohne vorherige Vereinbarung einer Vorabzusage zur Anerkennung werden generell keinerlei Auslandsleistungen anerkannt!

  • Auslandsleistungen können nicht als Seminar anerkannt werden.

  • Bei Master- (und Diplomstudiengängen) muss mindestens eine der Pflichtveranstaltungen innerhalb eines Modules (Gebietes) am KIT belegt werden.

  • Undergraduate-Veranstaltungen können nur für das Bachelorprogramm, Graduate-Veranstaltungen für das Master- und das Bachelorprogramm anerkannt werden.

Notwendige Dokumente

  • Die notwendigen Dokumente und allgemeine Informationen finden Sie hier.